Regeln bei Gewitter

Aussetzen des Spiels wegen Gefahr!

Bei Gefahr setzt die Spielleitung oder die durch die Spielleitung ernannte Person das Spiel / Turnier durch einen langen Signalton einer Sirene aus.

„Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen die Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe, die sich zwischen dem spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

„ Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht die Aufhebung dieser Strafe nach Regel 5.7a gerechtfertigt ist.“

Signalbedeutung auf dem Gelände des OHGC:

Ein langer Signalton einer Sirene > sofortige Unterbrechung des Spiels

Drei Signaltöne einer Sirene > Unterbrechung des Turniers / Spiels

Zwei kurze Signaltöne einer Sirene > Wiederaufnahme des Spiels

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a)

Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung

Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8a unterbricht, darf straflos seinen Ball nur dann aufnehmen, wenn die Spielleitung das Spiel ausgesetzt hat oder wenn das Aufnehmen aus triftigem Grund erfolgt. Vor dem Aufnehmen des Balls muss dessen Lage vom Spieler gekennzeichnet werden.

Unterbricht der Spieler das Spiel und nimmt er seinen Ball ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung auf, so muss er bei der Meldung an die Spielleitung (Regel 6-8a) gleichzeitig das Aufnehmen des Balls melden.

Nimmt der Spieler den Ball ohne einen triftigen Grund auf, versäumt er, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen, oder versäumt er, das Aufnehmen des Balls zu melden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.

Verfahren bei Wiederaufnahme des Spiels

Das Spiel muss dort wieder aufgenommen werden, wo es unterbrochen wurde, auch an einem späteren Tag. Der Spieler muss entweder vor oder bei Wiederaufnahme des Spiels folgendermaßen verfahren

(I) wurde der Ball vom Spieler aufgenommen, so muss er, vorausgesetzt, er war nach Regel 6-8c zum Aufnehmen des Balls berechtigt, den ursprünglichen Ball oder einen neu eingesetzten Ball an die Stelle hinlegen, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war. Anderenfalls muss der ursprüngliche Ball zurückgelegt werden;


(II) hatte der Spieler seinen Ball nicht aufgenommen, so darf er, vorausgesetzt, er war nach Regel 6- 8c zum Aufnehmen des Balls berechtigt, den Ball aufnehmen, reinigen und zurücklegen oder durch einen anderen Ball an der Stelle, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war, ersetzen. Bevor der Ball aufgenommen wird, muss der Spieler dessen Lage kennzeichnen, oder


(III) wurde während der Unterbrechung der Ball oder der Ballmarker des Spielers bewegt (auch durch Einwirkung von Wind oder Wasser), so muss ein Ball oder Ballmarker an die Stelle, von der der ursprüngliche Ball oder Ballmarker fortbewegt wurde, hingelegt werden.

Anmerkung: Kann die Stelle, an die der Ball hinzulegen ist, nicht bestimmt werden, so muss diese Stelle geschätzt werden und der Ball muss an die geschätzte Stelle hingelegt werden. Die Verfahrensweisen der Regel 20-3c finden hier keine Anwendung.

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8d:

Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.

Hat sich ein Spieler die Grundstrafe für einen Verstoß gegen Regel 6-8d zugezogen, so fällt keine weitere Strafe nach Regel 6-8c an.